Vorschlag an die Leitung der Domgemeinde 16.3.2014

Vorschlag der BI an die Leitung der Domgemeinde: Bürgerbefragung als Alternative zum langwierigen Rechtsweg des Bürgerbegehrens?

Bei der beantragten Sondersitzung des Stadtrats zum Thema Zulassung des Bürgerentscheides entscheidet der Stadtrat, ob er einen Bürgerentscheid will. Wenn der Stadtrat den Bürgerentscheid ablehnt, bleibt uns vom Bürgerverein keine andere Möglichkeit, als sofort dagegen zu klagen. Sonst gehen unsere rechtlichen Möglichkeiten verloren.
Wenn das Gericht den Bürgerentscheid zulässt, erhält die Bürgerschaft das Recht, selbst über das Haus am Dom in rechtlich verbindlicher Weise zu entscheiden.

Da es bis zu einer Gerichtsentscheidung möglicherweise sehr lange dauert, kann es sinnvoll sein, die Fragen des Bürgerentscheides der gesamten Bürgerschaft schon vorab, im Rahmen einer Gesamt-Bürgerbefragung, vorzulegen. Dafür bietet sich, nicht zuletzt aus Kostengründen, der 25 Mai an, da an diesem Tag gleichzeitig Europa- und Kommunalwahlen stattfinden.

Wenn die Domgemeinde zusichert, diese Mehrheit zu akzeptieren und sich statt des derzeitigen Standorts für eine Alternative (Liobahaus, Kreuzgang Süd oder Andreasstr. 8) zu entscheiden, könnte auch der Friede in der Stadt wieder hergestellt werden.

Darauf bezieht sich ein Antwortschreiben des Bürgerverein-Vorsitzenden Dr. Josef Eberhardt an Propst Prieß, das nachfolgend vollständig wieder gegeben wird:

Propst Prieß schrieb am 13. März:


Dr. Josef Eberhardt antwortete:

Dr. Eberhardt ging auch auf die Konsequenzen von Bürgerentscheid und Bürgerbefragung ein, und die Möglichkeit, mit einer Mehrheitsentscheidung den Frieden in der Stadt wieder herzustellen: