Kein Haus am Dom

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Rede unseres Sprechers Dr. Kienzl vor dem Stadtrat 23.7.2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

meine sehr geehrten Damen und Herren Stadträte,

ich danke, auch seitens des Bürgervereins Dom–Umfeld, für Ihre Aufmerksamkeit, hier Ihnen Argumente zum Bürgerbegehren vortragen zu dürfen.

Aus der Sicht der Bürger sind Sie gleich in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrats (Amtszeit 2014 – 2019) zu der für das Stadtbild folgenschwersten Entscheidung aufgerufen. Denn ein gutes Jahr nach Bekanntwerden des 1.Entwurfs von Professor Springer für das „Haus am Dom“ schrieb Herr Götzen in der WZ in einem Kommentar am 30.01.2014 zutreffend :

„Es dürfte in den letzten Jahrzehnten kaum ein Thema gegeben haben, das so sehr die Wormser Seele aufgewühlt hat.“

Nur vordergründig sind für Ihre Entscheidung rechtliche Kriterien maßgeblich, denn im Kern fordern über 17.000 Bürger von Ihnen eine kommunalpolitische Entscheidung aus dem – so der Gesetzgeber - Empfinden eines sogenannten gebildeten Durchschnittsmenschen. Das bedeutet: Sie sind nicht an die Vorgaben von Juristen gebunden, sondern allein Ihrem städtebaulichem Empfinden. 

Zur Begründung des Bürgerbegehrens stellen wir Ihnen zusammenfassend sechs Fragen und bitten durch Ihre Abstimmung um die Antworten:


1.Frage: Warum verweigern Sie den 17.000 Bürgern ein durch das Bürgerbegehren eröffnetes demokratisches Meinungsbild zum Bauentwurf?

Bekanntlich wurde der erste, in einem sogenannten „nicht – offenen Realisierungswettbewerb“ preisgekrönte Siegerentwurf von Prof. Springer infolge des öffentlichen Proteststurms verworfen. Der angekündigte 2. Entwurf ließ fast ein Dreiviertel Jahr auf sich warten. Die Öffentlichkeit wurde hingehalten. Der Bürgerinitiative, heute Bürgerverein Dom-Umfeld, wurde zur Überbrückung der Wartezeit Anfang Oktober 2013 die Teilnahme an einer Expertengruppe angekündigt, die leider nie zustande kam.

Der Begriff „Transparenz“ bedeutet gemeinhin ein „Sichtbar-werden-lassen“ dessen, was man vorhat. Gegen diesen Grundsatz ist bei der öffentlichen Präsentation des 2. Entwurfs dreifach verstoßen worden: 


(1.) Es fehlt eine von uns schon vor einem Jahr geforderte Bau-Attrappe zur Kenntlichmachung des Bau-Volumens und der Wirkung auf den Dom auf Grund der großen Nähe, obwohl der Bürgerverein eine volle Kostenübernahme dafür angeboten hatte. Es ist unverständlich, dass das Baudezernat und die Baubehörde - ich wende mich damit an Sie Herr Franz und Herr Fronhäuser- nicht von sich aus eine in der benachbarten Schweiz übliche und dort als „Baugespann“ bezeichnete Darstellung der räumlichen Ausdehnung des Bauwerkes fordern, um abschätzen zu können, ob das Gebot der Rücksichtnahme durch den Neubau erfüllt wird. Im Namen der Stadtgesellschaft fordern wir daher heute vor der Erteilung einer Baugenehmigung erneut, die Höhen- und Breitenausdehnung des Baues durch ein bespanntes Gerüst 1:1 darzustellen.

(2.) Die wirklichkeitsnahe Darstellung –die Fußgängersicht- des neuen Entwurfs von der Andreasstraße aus ist der Öffentlichkeit von allen beteiligten verantwortlichen Stellen bisher vorenthalten worden. Die Präsentation per Luftbild und Seitenansicht von Osten aus oder im Fernblick von den Domterrrassenstockwerken – ohne hinreichenden Bezug zum Dom-Corpus - ist eine ´Engführung´ gelenkter Betrachtungsweise. Man spricht hier in der Regel von „Manipulation“. Wir fordern zumindest eine photorealistische Montage aus der Sicht des Passanten neben dem Dom-Modell.

(3.) Eine öffentliche Vorstellung des 2. Entwurfs mit anschließender Diskussion, wie bei der des ersten Entwurfs im Wormser, hat es nicht gegeben. Auch diese fordern wir ein.

 

Unbegreiflich ist auch, dass im 21. Jahrhundert weder die Mitglieder der Domgemeinde noch die Bürger der Stadt bei einem solch wichtigen Projekt hinreichend informiert und um ihre städtebauliche Einschätzung gebeten werden.

Die Bürger dagegen haben eine Vorentscheidung getroffen. Mehr Wormser Wähler als der OB-Kandidat auf sich vereinen konnte lehnen den Standort des Hauses am Dom mit ihrer Unterschrift ab. Sie nehmen den Denkmalschutz ernst. und wollen Integrität und Würde des Doms geschützt sehen. Politisch können Sie dies Votum des Souveräns nicht ignorieren. Sie verlieren sonst die Legitimität für ihr Handeln.

2.Frage: Woher nehmen Sie, Kirche und sämtliche Behörden, das Recht zu behaupten, der 2. Entwurf sei der Gelungenere?

Der sog. “Öffentlichkeitsausschuß der Pfarreien Dom St.Peter und St.Martin“ behauptet Ihnen, den Fraktionen des Wormser Stadtrates gegenüber, mit Schreiben vom 26.05.2014 und vom14.07.2014: „Wir sind den Anregungen der Wormser nachgekommen.“

Der nur 3m größere Abstand zwischen dem Haus am Dom und Nikolauskapelle (nach den Plänen insgesamt nur 5,74 m) kann diese Behauptung nicht bestätigen, genauso wenig wie das gewaltige Steildach mit 19m-Firsthöhe.

Der 2. Entwurf ist daher im Vergleich zum Bedarf ungebührlich hoch und missachtet die Anregungen der Bürger gröblich.

Aber vor allem wurde das vom Stadtrat im Beschluss von 2003 und von 17 000 Bürgern dokumentierte Verlangen des „freien Blicks von der Andreasstraße auf die Südfassade des Doms“ nicht im Geringsten erfüllt.


3.Frage: Warum verweigern Sie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Beteiligung der Öffentlichkeit?

Mit der Verwerfung von Bebauungsplan und Veränderungssperre haben Sie am 18.12.2013 den Weg zu einer sorgsamen Planungsarbeit am gesamten Dombezirk versperrt! Wir appellieren an Sie: Heben Sie diese Sperre auf und eröffnen Sie jetzt eine Bebauungsplanung.

Was ist aus dem von SPD und CDU Anfang 2013 formulierten Appell geworden mit Kirche, Verwaltung und Bürgern eine einvernehmliche Lösung zu finden? Leider nichts! Es hat nie offene Gesprächsrunden gegeben. Unsere Vorschläge für Standortalternativen wurden nie mit uns erörtert. Der anhaltende Widerstand in der Bevölkerung überrascht daher nicht. Daraus leitet sich die 


4.Frage ab: Warum entmachtet sich der Stadtrat selbst?

Der Widerstand nährt sich auch aus dem Eindruck, dass der OB und auf sein Betreiben die großen Parteien des Stadtrats geradezu willfährig den Wünschen und den Erwartungen von Kurie und Kirche entsprechen wollen. Obwohl der Stadtrat zu Bauanträgen nicht weisungsbefugt ist, hat er ohne Not am 18.12.2013 beschlossen: (ich zitiere wörtlich) 

„Der aktuelle Entwurf für ein Haus am Dom findet die Zustimmung des Stadtrats der Stadt Worms“

- und das, obwohl er wusste, dass mehr als 17 000 Unterschriften für einen freien Blick auf den Dom vorlagen.
-und das, obwohl dieser Beschluss einem Beschluss (anlässlich der Glaskopfbebauung) vom 17. Juli 2003 zuwiderlief, der aber bezeichnenderweise am 18.12. verschwiegen wurde, nämlich: (Zitat)

“… die Blickachse zwischen dem Süd-Portal des Domes und dem Nord-Portal des Andreasstifts muss frei bleiben. Die gesamte Südseite des Domes bleibt vom Standort Andreasstraße aus sichtbar“. (Beschluss des Stadtrats am 16. Juli 2003- Beschluss-Nr. 124/2003)

Anstatt diesen Beschluss von 2003 in einen Bebauungsplan für den Dombereich einzuarbeiten, haben Sie, Herr OB, den konterkarierenden Beschluss vom 18.12.2013 durchgesetzt. Wir vermissen dazu einen Aufschrei der Empörung durch den Stadtrat. Dem liegt die kassierende Frage 1 im Text unseres Bürgerbegehrens zu Grunde.

Die Begründung zur Frage 2 des Begehrens leite ich ebenfalls durch eine Frage ein:

5.Frage: Warum wird die gesetzlich gebotene Rücksichtnahme auf das Kulturdenkmal des Domes mißachtet?

Der Pressedienst der Kirche verkündet:

“Wir sind fest entschlossen zu bauen, weil es richtig und rechtens ist.“ 

Es heißt dann, nach Aufzählung der zustimmenden Autoritäten:

„Unser Zusammenleben wird durch ein demokratisches Gefüge mit Gesetzen und Verordnungen geregelt, die sich lange Zeit bewährt haben“.

Hier muss einer falschen Vorstellung Vieler über das Recht auf ihrem „Privatgrundstück“ zu bauen widersprochen werden. Die Kirche hat zweifelsfrei das Recht einen Bauantrag zu stellen, aber zu bauen nur, wenn die Behörden diesen genehmigen. Die Genehmigung der Behörden muss im Rahmen der einschlägigen Gesetze erfolgen, muss aber keineswegs zwangsläufig erfolgen.

Mehrere Argumente sprechen dagegen:

(1.)  Das Gebot zur Rücksichtnahme auf Baudenkmäler (Landesbau Ordnung § 5) spricht gegen den geplanten Standort.

(2.) Gleiches gilt für das Bauverbot in der Umgebung eines Kulturdenkmals (Denkmalschutz Gesetz § 4 und 13)!

(3.) Das 19 m hohe und daher 6 Stockwerken entsprechende „Haus am Dom“ fügt sich nach dem Maß der Bauhöhe nicht in die umgebende dreigeschossige Bebauung ein. Es ist daher nach § 34 BauGB nicht genehmigungsfähig.

(4.) Das Bauvorhaben hält wohl die nach § 8 Abs. 6 Landesbauordnung geforderte Abstandsfläche in der Tiefe von 40% der 19 m Bauhöhe (nach Adam Riese 7,60 m) nicht ein. Eine Befreiung von dieser Regel widerspricht dem denkmalschutzrechtlichen Rücksichtnahmegebot und damit dem Wohl der Allgemeinheit.

(5.) Es fehlt wohl auch der Nachweis der notwendigen Stellplätze für die Flächen des Gemeindesales.

Wir fragen Sie, warum wurde der Stadtrat über diese Probleme nicht informiert. Fordern Sie dies jetzt ein.

Insbesondere bei der angesprochenen Rücksichtnahme fordern wir den Stadtrat zum sorgfältigen Abwägen auf, auch im Hinblick auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz: (Ich zitiere erneut)

„Bei der Beurteilung, ob die geforderte besondere Rücksichtnahme vorliegt, ist nicht vom Urteil eines geschulten Betrachters, sondern vom Empfinden eines sogenannten gebildeten Durchschnittsmenschen auszugehen…“

Herr Oberbürgermeister, Transparenz und Offenheit sind Sie der Bürgerschaft schuldig geblieben oder warum haben die Stadträte und die Öffentlichkeit von „Bauvoranfrage“ und dem ohne Not (und zu Unrecht) erteilten „Bauvorbescheid“ erst im Nachhinein auf Beharren der Bürgerinitiative erfahren?

Der Umgang mit dem „Bürgerbegehren“ Ihrerseits hat in der Öffentlichkeit für einige Verwirrung gesorgt. Das „Wochenblatt“ titelte Ende Januar 2014: „OB (Kissel) will ein Bürgerbegehren nicht scheitern lassen“. Dann wurde aber die Behandlung des Bürgerbegehrens im Hohen Hause mehrmals verschoben, man könnte auch sagen „verhindert“, bekanntlich vor allem mit dem gewünschten Ziel, dass die Bürger nicht parallel zur Kommunalwahl entscheiden durften.

Wie in der Presse bereits berichtet und Ihnen bestätigt, haben wir in Umsetzung des zweitinstanzlichen Gerichtsbeschlusses vom 30.05.2014 von der dritten Frage Abstand genommen. Das wird Ihnen, sehr geehrte Stadträte, in der Beschlussvorlage der Verwaltung ebenso vorenthalten wie unsere Begründung dazu und auch eine Stellungnahme der Verwaltung fehlt dazu. Wir rügen diesen formellen Fehler mit solch großer Tragweite.

Angesichts der einmaligen Spaltung der Stadtgesellschaft appellieren wir an den Wormser Stadtrat mit drei Forderungen:

(1) Kehren Sie mit uns zu Ihrem weisen Beschluss von 2003 zurück indem Sie den Beschluss vom 18.Dezember 2013 aufheben

(2)oder eröffnen Sie zu mindestens den Bürgern einen Bürgerentscheid dazu.

(3)Nehmen Sie das Heft des Handelns in die Hand und eröffnen Sie eine Bebauungsplanung zum Domumfeld.

Die 1. Frage unseres Bürgerbegehrens zielt direkt daraufhin.
-Findet der aktuelle Entwurf für ein Haus am Dom am vorgesehenen Standort nach wie vor Ihre Zustimmung? Wir möchten ergänzen:
-war es im Sinne des Stadtrates, dass im Gefolge des Beschlusses vom 18.12.2013 auch die Beschlussfassung und städteplanerische Festlegung des Stadtrates vom 16.Juli 2003 ins Wanken geraten ist?
Der Oberbürgermeister hat die Verwaltungsgerichtsbeschlüsse jeweils begrüßt. Bei diesen Beschlüssen ging es nur um die Bescheidung des Bauantrages. Wir dürfen aber darauf verweisen, da der OVG-Beschluss vom 30.05.2014 gerade zu dem Beziehungsgeflecht 18.12.2013 – 16.07.2003 einiges Bedenkenswerte zu sagen hat. Hatte der Stadtratsbeschluss vom Juli 2003 nicht den Rang eines „städtebaulichen Entwicklungskonzepts“. Da wurde mit seiner Kernaussage, nämlich die Erhaltung des freien Blicks auf die gesamte Südseite des Domes festgeschrieben, nämlich: (Zitat)

-„…Die Blickachse zwischen dem Süd-Portal des Domes und dem Nord-Portal des Andreasstifts muss frei bleiben. Die gesamte Südseite des Domes bleibt vom Standort Andreasstraße aus sichtbar“ (Beschluss des Stadtrats am 16. Juli 2003- Beschluss-Nr.124/2003)

Dieses hätte der Stadtrat in einem Bebauungsplan umsetzen müssen, stattdessen hat er es durch den Beschluss vom 18.12.2013 mit der Zustimmung zum 2. Entwurf von Prof. Springer unterlaufen. Bei der Abstimmung wurde die Existenz des Beschlusses von 2003 nicht einmal erwähnt!

Mit der „Erhaltung der Blickachse“ haben wir auch den Kerngehalt unserer 2.Frage erreicht: Der Bürgerverein will mit den über 10.000 Unterstützern keine Einschränkung des „Blicks eines Besuchers des Domplatzes (auch) auf die südliche Fassade des Doms durch Bauten“.

Genehmigen Sie uns bitte noch einige Aussagen zum Verhältnis von Recht und Politik.
Die Domgemeinde schreibt an Sie (in dem bereits zitierten Brief): 

„Wir sind fest entschlossen zu bauen, weil es richtig und rechtens ist.“

Das ist der traurige Abschied von Volksnähe und Werben um Akzeptanz.

Der Oberbürgermeister hat zwischenzeitlich ebenso auf dem Rechtsstandpunkt beharrt in dem Sinne: die Genehmigung (des Entwurfs für das Haus am Dom) sei eine als staatliche Aufgabe zu betrachtende baurechtliche Genehmigung eines privaten Bauvorhabens (für das der Stadtrat im Übrigen nicht zuständig sei).
Unsere Gegenfrage muss lauten:
ist die Kirche als Bauherrin eines so groß dimensionierten Projekts im historischen und Kulturellen Zentrum unserer Stadt wirklich nur „privater Bauherr“?
Was hier passiert, geplant und umgesetzt werden soll, kann nicht nur als juristische Frage behandelt werden – es handelt sich um einen eminent politischen Vorgang, nicht nur wegen der überragenden Bedeutung des Kulturdenkmals „Wormser Dom“ für die örtliche Gemeinschaft der Stadtbevölkerung und die gesamte Kulturöffentlichkeit, sondern auch wegen des in gleichem Zusammenhang zu sehenden gesteigerten Interesses an einer größeren (direkten) Bürgerbeteiligung. Als Mitstreiter der Enquete-Kommission für mehr Bürgerbeteiligung sollten Sie, Herr Oberbürgermeister, dieser Erwartung breiter Bevölkerungskreise mehr als gewogen sein. Ihre Praxis zum Bürgerbegehren widerspricht dem.

Wir stellen abschließend unsere 6. Frage: Woraus legitimiert sich hier ein drohender Fraktionszwang?

Sie, verehrte Stadträte, die demokratisch gewählten Vertreter der Bürgerschaft, Sie sind gehalten nur im Sinne der Bürgerschaft zu entscheiden -in demokratischen Geist,- in freiem Denken und ohne Zwang,- vor allem ohne den hier unangebrachten Fraktionszwang. 

Denn Sie sind keine Befehlsempfänger der Fraktionsvorsitzenden, des OB oder gar der Domgemeinde und Bistumsoberen.

Stellen Sie sich mit Ihrem Votum der Verantwortung als Vertreter der Bürgerschaft

- entweder für einen Standort des geplanten Hauses vor dem Dom, der den Blick zur prachtvollen Südseite und den Westtürmen zerstört und damit einen großen Teil der Bürger vor den Kopf stößt und Unfrieden in die Stadt trägt

- oder für einen alternativen Standort, nur wenig weiter davon entfernt, der den freien Blick zum Wormser Dom bewahrt und trotzdem den Verlangen der Domgemeinde nach einem Haus gerecht würde. Der Frieden in der Stadt würde dann wieder hergestellt.

Es gibt mindestens 3 Alternativen zum gegenwärtigen, blickzerstörenden Standort:

  • Liobahaus, 
  • Kreuzgang Süd und
  • Andreasstraße 8.

Wenn Sie, verehrte Stadträte den gestellten Fragen des Bürgerbegehrens nicht direkt abhelfen wollen oder können (Abrücken vom 18.12.2013- Beschluss und Bestätigung des städtebauliches Ziels des nicht eingeschränkten Blicks), dann gewähren Sie wenigstens in freier Abstimmung die Zulassung des Bürgerentscheids nach § 17a über die zwei bekannten Fragen.

Dann können wenigstens die Bürger mehrheitlich entscheiden und der Kirche ein eindeutiges Signal geben!

Ein Bürger aus Leiselheim schrieb vor kurzem in der WZ: „Wer es (das Haus am Dom) baut, muss an dieser zentralen Stelle auf einen Konsens hinwirken. Ansonsten wird der Schaden unermesslich sein.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!  

News 1

Haus am Dom: Mahnwachen gehen weiter!

Für den
4. März 2018, 18:00 Uhr
lädt der Bürgerverein Dom-Umfeld wieder zur Mahnwache vor dem Dom ein

Die Treffen finden regelmäßig jeden 1. Sonntag im Monat um 18 Uhr statt: Um zu mahnen, dass das Haus am Dom gegen den Willen der Bürgerschaft gebaut und so der FREIE BLICK ZUM DOM ZERSTÖRT wurde.
Bei den Treffen tauschen wir uns auch über das aktuelle Stadtgeschehen aus und singen zum Schluss gemeinsam das von Pfarrer Hufnagel getextete Domblicklied.

News 2

Erdwärmebohrungen beim Haus am Dom

Das Haus am Dom soll mit Erdwärme beheizt werden.  Auf Nachfrage des Bürgervereins Dom-Umfeld ergab sich, dass hierfür 19 Erdwärmebohrungen mit jeweils 20 m Tiefe vorgesehen sind. Zur Lage der Bohrungen,  zur Art des Bohrverfahrens, zum Wirkungsgrad der Anlage etc.  verweigerte Propst Schäfer Angaben. 

Mehr dazu unter Aktuelles

 

News 3

Der Bürgerverein Dom-Umfeld arbeitet derzeit an einer "Chronik des Widerstandes" gegen das Haus am Dom. Die Chronik soll als Buch mit max. 200 Seiten erscheinen. Mehr dazu unter "Aktuelles".

 

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