Pressemitteilung 17.7.2014

Zielsetzung des angekündigten Vortrags des Vereins bei der Stadtratssitzung am 23. Juli 2014

In der Stadtratssitzung am 23. Juli wird ein Vorstandsmitglied des Bürgervereins Dom-Umfeld die Sichtweise des Vereins zum Bürgerbegehren "Freier Blick auf den Dom zu Worms" vortragen. Unser Ziel ist es, ein "Ja" der Stadtratsmitglieder für die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids zu erreichen. Damit hätten endlich alle wahlberichtigten Bürger die Möglichkeit, mit "Ja" oder mit "Nein" auf einem Wahlschein ihre Stimme abzugeben. Dieses wäre wichtig für den Frieden in der Stadt, unabhängig davon, wie jeder selbst entscheidet. Denn unabhängig von juristischen und fachgutachterlichen Ansichten zu dieser seit eineinhalb Jahre schwelenden Auseinandersetzung, sind es die Wormser und ihre Kinder und Kindeskinder, die mit dem Ergebnis der geplanten Bebauung, vielleicht ein Jahrhundert lang, leben müssen. Stadtratsmitglieder, deren Parteien sich die Mitbestimmung der Bürger in wichtige Entscheidungen immer wieder auf Ihre Fahne schreiben, wie die SPD und die Grünen, müssten unabhängig von juristischen Gutachten interessiert sein, durch einen Bürgerentscheid, in einer demokratischen Wahl die Meinung aller Wormser abzufragen.

Um diese Entscheidung für den Stadtrat leichter zu machen, wird sich der Bürgerverein auf die ersten beiden Fragen beschränken und die dritte Frage mit dem Verlangen nach "Verweigerung der Baugenehmigung" zurückziehen. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG)in Koblenz hat diese Frage als kommunalrechtlich nicht zulässig beurteilt. Die Baugenehmigung müsse durch den OB und die Verwaltung nach den Vorgaben von Bundes- und Landesrecht erfolgen und der Stadtrat habe keine Kompetenz in dieser Sache. Folglich könnte auch kein Bürgerbegehren dazu erfolgen.

Das OVG hat jedoch ausdrücklich erklärt, dass es die Zulässigkeit der Fragen 1 und 2 des Bürgerbegehrens nicht abschätzen wolle, sondern dieses einem Hauptverfahren vorbehalten wäre.

Die erste Frage des Bürgerbegehrens, eine "Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 18. Dezember 2013, der sagt, " Der aktuelle Entwurf für ein Haus am Dom findet die Zustimmung des Stadtrats" wird von uns nach erneuter rechtlicher Bewertung als zulässig angesehen. Denn dieser Beschluss hebt nach Ansicht des Oberbürgermeisters den Stadtratsbeschluss vom Juli 2003 auf, in dem es hieß, dass die Blickachse der gesamten Südseite des Domes von der Andreasstraße aus sichtbar bleiben muss. Damit wäre die jetzt geplante Bebauung unzulässig. Unser Ziel ist es, die Bürger durch die Stadtverwaltung im Bürgerentscheid entscheiden zu lassen, ob Sie durch Ihr Votum den früheren Beschluss von 2003 wieder in Kraft setzen wollen. Damit würde die Verwirklichung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes des Stadtrates um den Dom, wie 2003 aufgezeigt, wieder möglich.

Mit der zweiten Frage " Keine Blickeinschränkung auf den Dom als städtebauliches Ziel der Stadt Worms" wird auf die Beachtung der Wirkung einer städtebaulichen Entwicklungskonzepts durch die Bürger - freie oder eingeschränkte Sicht auf das Dompanorama ? - abgehoben. Dies ist durch den Bürgerentscheid zu klären. Denn der Stadtrat soll als Vertreter der Bürger ein eigenes Entwicklungskonzept im Domumfeld verwirklichen können und dies bevor die die Kirche bereits Fakten in Beton geschaffen hat.

Die Frage 1 ist unabhängig von der Frage 2 zulässig. Wird jedoch die Frage 1 vom Stadtrat hinsichtlich seiner Zulässigkeit bejaht, ist eine Zulässigkeit der Frage 2 auch gegeben.

Um eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung mit ihren Kosten und Verzögerungen zu vermeiden, appelliert der BV an den Stadtrat, das Bürgerbegehren mit den Fragen 1 und 2, unterschrieben von mehr als 10 000 Bürgern, in einer Abstimmung als zulässig zu erklären. Wenn er den Inhalt dieser Fragen in einer zweiten Abstimmung mit "Nein" verwirft, wäre der Stadtrat gezwungen, einen Bürgerentscheid über diese beiden Fragen zu veranlassen.

Die SPD hat noch vor wenigen Wochen in ihren Wahlflyern geschrieben, sie wolle die Meinung der Bürger nach der Wahl einholen. Wenn es ihr und den anderen Parteien ehrlich um Einbezug der Bürger in der Diskussion um die Bebauung der Krone der Stadt geht und deren Meinung wirklich wissen will, sollte Sie die trotzige Verlautbarung des Presserats des Doms davon nicht abhalten. Dieser hatte geschrieben " Wir wollen und wir werden bauen". Ob dem neuen Dompropst die schriftliche Aussage von Generalvikar Giebelmann gleichgültig sein wird "Wir werden nicht gegen die Wormser Bevölkerung handeln", kann erst gesehen werden, wenn die Wormser Bevölkerung als Ganzes gefragt würde. Alle Parteien sollten sich daran beteiligen, besonders die, die noch vor kurzem "mehr Bürgerbeteiligung" gefordert haben.

Rechtlich spricht nichts dagegen, moralisch und für den Frieden in der Stadt alles dafür.