Erste Bautätigkeiten am Dom!! 1.12.2014

Der Bauzaun vor der Nikolauskapelle steht. Damit ist dem vom Bürgerverein erbetene Moratorium hinsichtlich des Baubeginns, zu denen ja selbstverständlich die Abriss-, Baumfällaktion etc. zählen, nun für alle sichtbar, nicht entsprochen worden.

Umsetzen der Satue vo dem Dom

Es ist empörend und wirkt rücksichtslos, dass dies ausgerechnet jetzt in der Vorweihnachtszeit erfolgt. Hätte man den Menschen nicht noch die wenigen Wochen bis Weihnachten den Blick zum Dom ohne Bauzaun gönnen können? Wir werden dessen ungeachtet weiterhin als Sprachrohr der 17.000 Menschen wirken, die sich mit ihrer Unterzeichnung für den freien Blick zum Dom ausgesprochen haben, und werden dies klar und deutlich zum Ausdruck bringen. Dazu gehört auch die regelmäßige Mahnwache am Sonntagabend vor dem Dom.

Welches Ziel weitere von Propst Schäfer angebotene und in der Presse verlautbarten Gespräche haben sollen, um den von uns begonnen Dialog fortzusetzen, ist jetzt erst recht unverständlich, denn von dem geplanten Bauvorhaben wird nicht im geringsten abgewichen. Gespräche haben nur einen Sinn, wenn man über Kompromisse und neue Ideen diskutieren kann, zu denen die Bauverantwortlichen nicht bereit sind.

Bauzaun am Dom

Der erstellte Bauzaun grenzt jetzt klar den Bereich ab, an dem Bürger nicht mehr ihre Mahnwache abhalten dürfen und dies wird auch von uns respektiert werden. Die Äußerungen von Propst Schäfer, dass die bisherige Zulassung der Mahnwachen vor der Nikolauskapelle, einem „privatem“ Gelände, in Kirchenbesitz, ein Zeichen ihrer Toleranz und ein Entgegenkommen war, sind falsch. Eine Verletzung des „Respekts vor unseren Rechten“, also der Kirche als Grundstücksbesitzer, wie Propst Schäfer schreibt, gab es nicht. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat unanfechtbar entschieden: 

( Urteil 1BvR 3478/08 2009.04.15) Eine Sperrung von Wegen nach jahrzehntelanger öffentlicher Nutzung ist unzulässig und somit wird hier das Recht des Privatbesitzers eingeschränkt. ( „Vorliegen eines unvordenklichen Verjährung im Wegerecht“). Der Raum vor der Nikolauskapelle ist seit mehr als hundert Jahren als Weg zum und um den Dom unwidersprochen allen Bürgern zugänglich gewesen. Insofern war der Versuch von Herrn Landua, Vorsitzender des Pfarrgemeinderates der Domgemeinde, die Teilnehmer der Mahnwache vom Platz vor der Nikolauskapelle zu verweisen, rechtlich unzulässig und erfordert eine Entschuldigung.

Bagger vor dem Dom

Der Bürgerverein betont nochmals, dass alle Aktionen die er durchführt, friedlich waren und bleiben und wir uns an die Gesetze halten. Genauso wie sich provozierende Eintragungen in face book unserer Kontrolle entziehen, können wir aber auch nicht unerlaubte Maßnahmen von Bürgern gegen das Bauvorhaben kontrollieren.