Kein Haus am Dom

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Ältere Meldungen


20.05.2014

Bürgerverein klagt gegen Untätigkeit des Stadtrates

Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung zum Bürgerbegehren

Am 25. Januar 2014 hat der Bürgerverein Domumfeld ein Bürgerbegehren gegen den Bau des Hauses am Dom am vorgesehenen Standort gestartet. Schon am 11. Februar 2014 konnten 7.200 Unterschriften im Rathaus übergeben werden, am 18. Februar 2014 weitere 1.700 Unterschriften. Die gesetzliche für einen Bürgerentscheid geforderte Zahl von 6000 Unterschriften war damit weit überschritten, was der Oberbürgermeister dem Verein am 25. Februar 2014 bestätigt hat.

Seitdem ist der Stadtrat in der gesetzlichen Pflicht, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Leider ist er seitdem untätig geblieben. SPD und CDU haben auf Antrag des OB die Entscheidung über das Bürgerbegehren mehrmals im Stadtrat und im HFA vertagt. Auch bei der nächsten Stadtratsitzung am 28. Mai ist es kein Thema. Die übernächste Sitzung ist erst im September geplant.

Zwar benennt §17a GemO keine Frist für die Entscheidung, aber § 75 S.2 VwGO schreibt generell für die Beantwortung von Anträgen vor, dass eine Regelfrist von 3 Monaten für die Entscheidung nicht überschritten werden darf. Das ist nach einer vom Verein eingeholten rechtlichen Begutachtung auf die Entscheidung des Stadtrates zum Bürgerbegehren übertragbar.

Nach Einreichung des Bürgerbegehrens am 11. Februar ist diese Fristvorgabe schon jetzt verletzt und es gibt immer noch keinen Termin für die Entscheidung des Stadtrates. Deshalb hat sich der Bürgerverein entschlossen eine Verwaltungsklage gegen den Stadtrat, vertreten durch den OB als Vorsitzenden beim VG Mainz einzureichen, um eine Behandlung gerichtlich zu erzwingen. "Es ist ein Skandal, wie der OB unterstützt von SPD und CDU mit den Rechten der Bürger verfährt und den Bürgerverein zwingt, diese Rechte bei Gericht einzuklagen", so Dr. Eberhardt, der Vorsitzende des Bürgervereins.

 


25.03.2014

BI legt über Ihren Anwalt Widerspruch gegen Bauvorbescheid ein

Durch ihren Anwalt Möller-Meinecke haben die Vertreter des Bürgerbegehrens "Freier Blick auf den Dom zu Worms" Widerspruch gegen die Erteilung des Bauvorentscheids bei OB Kissel eingelegt und dessen Aufhebung beantragt. Sowohl der Bauvorantrag als auch der Bauantrag für das Haus am Dom waren am 31. Januar eingereicht worden. Der Bauvorentscheid ist am 27. Februar erteilt worden.

Der Widerspruch und der Antrag auf Aufhebung des Bauvorbescheids  basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 

Die Erteilung eines Bauvorbescheids ist rechtlich unzulässig, wenn bereits ein Bauantrag durch den gleichen Träger für das gleiche Objekt gestellt wurde.

Der Widerspruch basiert auch auf der Tatsache, dass die Erteilung des Bauvorentscheids durch die Verwaltung in die Rechte der Unterzeichner des Bürgerbegehrens und die des Stadtrats negativ eingreift.

Ohne Rücksicht und terminliche Not hat der Oberbürgermeister zu Gunsten der Domgemeinde Fakten geschaffen, obwohl diese öffentlich erklärt hatte, nicht vor Herbst 2014 bauen zu wollen.

Das Schreiben unseres Anwalts an den OB kann auf Wunsch eingesehen werden.


20.03.2014

Oberbürgermeister schafft durch einen Bauvorbescheid vollendete Tatsachen und brüskiert damit Bürger und Stadtrat

Bürgerinitiative fordert vom Stadtrat eine Missbilligung

Der Oberbürgermeister der Stadt Worms hat auf Nachfrage des Verwaltungsgerichts Mainz dem Gericht am 5. März 2014 zwar bestätigt, dass bis zum Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag über den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nicht entschieden werden wird, zugleich hat er gegenüber dem Gericht folgende prozessuale Erklärung abgegeben:
»Der Antrag der Beigeladenen auf Erteilung eines Bauvorbescheides wurde bereits positiv beschieden.«


Als Bauvorbescheid bezeichnet man im deutschen Baurecht eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht. Die Prozesserklärung des Oberbürgermeisters wirft aufgrund ihrer Unbestimmtheit vielfältige Fragen auf, die hiermit von der Bürgerinitiative mit der Forderung nach einer Beantwortung bis zum 26. März 2014 gestellt werden:

1. Welche Teilfragen der Vereinbarkeit des »Haus am Dom« mit dem Baurecht hat die Dom-Gemeinde der Stadt  gestellt?
2. Warum wurde der Stadtrat bzw. der zuständige Bauausschuss über den Inhalt des Antrages auf Bauvorbescheid durch den Oberbürgermeister  nicht informiert?
3. Warum wurde die Öffentlichkeit durch den Oberbürgermeister über den Eingang einer Bauvoranfrage und über das Ergebnis des Bauvorbescheides nicht informiert?
4. Wann gingen diese Fragen bei der Stadtverwaltung ein und wurde der Bauvorbescheid nach Ankündigung bzw. Abgabe des Bürgerbegehrens erteilt?
5. Wurde der Bauvorbescheid unter der Bedingung eines Scheiterns des Bürgerbegehrens erteilt?
6. Wurde der Bauvorbescheid unter Vorbehalt des Widerrufes bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens erteilt?
7. Welche Nachbareigentümer des Bauvorhabens wurden in dem Verfahren angehört bzw. durch Zustellung des Bescheides über ihre Rechte informiert?
8. Ist der Oberbürgermeister bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens bereit, den Bauvorbescheid zurückzunehmen?

Unabhängig von der Beantwortung dieser Fragen bewirkt ein Bauvorbescheid eine rechtliche Bindung der Stadt auch für die Entscheidung über den Bauantrag. Diese rechtliche Bindung kann  durch einen Widerruf des Bauvorbescheides aufgehoben werden, was allerdings Haftungsrisiken für die Stadtkasse aufwerfen kann, weil der Bauherr gegebenenfalls Ersatz eines Schadens durch eine dann notwendige Umplanung fordern könnte.

Vorwurf der BI:
Oberbürgermeister handelte unter Verletzung der Dienstpflichten

Der Oberbürgermeister ist nach der Kommunalordnung verpflichtet, den Stadtrat über wesentliche Verwaltungsvorgänge der Stadt zu informieren, wozu angesichts der monatelangen stadtplanerischen Diskussion um das »Haus am Dom« ganz sicher der Eingang einer Bauvoranfrage dazu zählt. Weder in der Sitzung vom 18. Dezember 2013 noch in der jüngsten Sitzung im Februar 2014 wurde aber der Stadtrat über eine Bauvoranfrage noch gar über einen positiven Bauvorbescheid informiert.

Der Oberbürgermeister handelte damit unter Verletzung seiner Dienstpflichten, so der Vorwurf der BI. Als Konsequenz behält die Bürgerinitiative sich vor bei der Kommunalaufsicht die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegenüber dem Oberbürgermeister aus diesem Anlass zu beantragen.
Sie fordert ergänzend von den Fraktionen des Stadtrates, in einem einzubringenden Entschließungsantrag diese Missachtung der demokratischen Informationspflichten zu missbilligen. Zugleich fragt die Bürgerinitiative, ob die Fraktionen von CDU und SPD über den Antrag und die Bescheidung der Bauvoranfrage wenn ja zu welchem Zeitpunkt informiert wurden?
Die Vorgehensweise des Oberbürgermeisters wäre wohl nicht nur ein Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten, sondern auch eine Brüskierung des Bürgers als Souverän, der mit dem Antrag auf ein Bürgerbegehren seine demokratischen Teilhaberechte wahrnimmt. Der Oberbürgermeister schafft ohne Not vollendete Tatsachen um "ein Vorhaben  durchzupeitschen" und greift den Ergebnissen eines Bürgerentscheids vor.


06.03.2014

Stimmungsmache: Kirche unterstellt BI, sie nehme ein "Aus" des Kindergartens in Kauf

Bügerverein Dom-Umfeld e. V. für den Erhalt des Kindergartens


Ob Neubau des Liobahauses, Umbau des Gemeindewohnhauses (Andreasstr. 8) oder Neubau auf dem südlichen Kreuzganggelände: Für jeden dieser vom Bürgerverein Dom-Umfeld genannten Alternativstandorte ist der Erhalt des Kindergarten immer eine Selbstverständlichkeit gewesen.

Umso befremdlicher wirkt die Äußerung von Klaus Berg, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Domgemeinde, dass der Kompromissvorschlag des Bürgervereins, das südliche Kreuzganggelände zu bebauen, das Aus für den Kindergarten bedeuten würde.

Dies betrachten wir schlicht als erneuten Versuch einer Anti-Stimmungsmache gegen den Bürgerverein.

Es wird verschwiegen, dass die durch den Bau auf der Südseite des Kreuzgangs verlorene Freifläche im hinteren Teil durch ein Umwidmen von Flächen um das Lioba-, Kolpinghaus und Parkplätze weitgehend kompensiert werden kann, so dass von den jetzt 663 qm nur 30 qm (5%) Freifläche entfallen würden. Diese Umwidmung der Flächen hätte sogar den Vorteil, dass diese Freiflächen nun näher am Kindergarten wären! Da durch das neue Gemeindehaus und die pastorale Zeile, d. h. Buchladen, Café etc. 500 qm mehr Nutzfläche entstehen, findet sich sicher auch eine geeignete Nutzung für die Kolpingfamilie.

Die Kirche verschweigt auch, dass Rheinland-Pfalz bewusst von einer gesetzlichen Festlegung der Freiflächen pro Kind Abstand genommen hat. Die Freifläche sollte vernünftigerweise in Abhängigkeit von der Struktur des Kindergartens (Alter der Kinder, Zeit der Anwesenheit, Gestaltung der Freifläche etc) bemessen werden.

Obwohl noch keine abschließende Planung für das Liobahaus vorliegt, weiß man bereits auf Grund einer Studie zum Kindergarten desselben (voreingenommenen) Architektenbüros, welches bereits die äußerst fragwürdige Machbarkeitsstudie erstellt hat, dass nicht geht, was nicht gehen darf: Die Domgemeinde hätte stets betont, dass der Kindergarten noch weiter ausgebaut werden sollte, wenn das Gemeindezentrum ins neue ?Haus am Dom? umziehen würde.

Wahr ist, dass erst als die Bürgerinitiative die Alternative Neubau auf dem südlichen Kreuzganggelände in die Diskussion brachte, die Erweiterung des Kindergartens z. B. auch durch eine Kindertagestätte als Gegenargument gemeldet wurde.

Weiterhin wird vom Verwaltungsrat der Doms peinlichst vermieden, zu erwähnen, dass die Kinder heute gerade im rückwärtigen Teil der Kindergartenfreifläche über so baufälligen Garagen spielen, dass diese nur durch Hilfsträgerkonstruktionen vor dem Zusammenbruch bewahrt werden. Ein Haus über diesen Garagen würde somit - neben allen anderen Vorteilen - kein Zerstören archäologischen Bodens bedeuten (wie es direkt vor dem Dom zu erwarten ist), sondern sogar eine dringende bauliche Notwendigkeit.

Kirche bislang nicht zu substantiellen Gesprächen bereit

Der Bürgerverein Dom-Umfeld bedauert sehr, dass der Verwaltungsrat bislang nicht bereit war, auf Alternativideen im gemeinsamen Gespräch substantiell einzugehen, sondern immer nur mit stimmungsmachenden Behauptungen die Öffentlichkeit zu beeinflussen versucht.


27.02.2014

Position des OB Kissel und der Kirche zwingt BI zum Antrag auf einstweilige Verfügung

Kirche und OB wollen Bauantrag zeitnah durchboxen

9500 Unterschriften von Wormser Wahlberechtigten für das Bürgerbegehren, damit weit mehr als nur die erforderlichen 6000 Stimmen, sind ein starkes Mandat für das Ziel des Bürgervereins, der sich für den freien Blick auf den Dom seit einem Jahr einsetzt! Dieses starke Mandat verlangt eine konsequente Fortsetzung der Arbeit.

Alle Parteien haben sich grundsätzlich öffentlich für eine Befragung der Bürger, d.h. einen Bürgerentscheid in einer städtischen Wahlkabine ausgesprochen. Die Kirchenleitung hat die dringende Bitte, wenigstens bis zur Wahl die Weiterbearbeitung des Bauantrags aussetzen zu lassen, abgelehnt. Statt die Willensentscheidung der Wormser Bürgerschaft abzuwarten und so zu einer wirklichen Versachlichung und zum Frieden in der Stadt beizutragen, will sie damit Fakten schaffen. Hätte man zugestimmt, wären der Diözesanbauleitung und ihrem Vorhaben keine Nachteile entstanden.

Einer der stärksten und konstantesten Befürworter des Baus, Oberbürgermeister Michael Kissel (der sogar den von der Bürgerschaft vehement abgelehnten, klotzigen 1. Springerentwurf heute noch gut findet) verschanzt sich jetzt mit Rechtspositionen gegen die Wünsche des Bürgervereins nach einem Aufschub des Bauantrags sowie einer Bürgerbefragung.

OB will Bürgerbegehren unterbinden lassen

Der OB lehnt den Stopp der Weiterbearbeitung des Bauantrags und auch die Durchführung eines Bürgerbegehrens vehement ab. Der Oberbürgermeister will mit rechtlichen Argumenten sogar so weit gehen, ein Votum des Stadtrats für die Durchführung eines Bürgerbegehrens durch die Kommunalaufsicht in Trier überprüfen und gegebenenfalls unterbinden zu lassen.

Mit seiner eindeutigen Position beschneidet der OB den Stadtrat in seiner Zuständigkeit für eine absolut zentral Angelegenheit der Stadt: die Bebauung des Dombezirks. Weil der Baugrund privates Gelände sei und die Denkmalbehörde den Bau befürwortet habe, gäbe es für den Stadtrat kein Mitspracherecht.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens sind den Wormser Bürgern schuldig, der Rechtsposition des Oberbürgermeisters nicht ohne Überprüfung zuzustimmen. Deswegen wurde beim Verwaltungsgericht in Mainz jetzt der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt, um über einen Bearbeitungstop des Bauantrags zu entscheiden.

Weitergehend würde der Bürgerverein durch das Gericht auch überprüfen lassen, ob die Ablehnung des Bürgerbegehrens rechtens ist.
Das kann aber erst geschehen, wenn ein formaler Beschluss des Stadtrats über eine Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens erfolgt wäre. Diese Entscheidung könnte in einer Sondersitzung des Stadtrats noch im März oder spätestens in der folgenden regulären Sitzung am 2 April gefällt werden.

Bürgerverein bittet um finanzielle Unterstützung

All dies ist für den Bürgerverein Dom-Umfeld e.V. nicht nur mit viel persönlichem Aufwand verbunden. Es erfordert auch erhebliche Finanzmittel für Anwalts- und Gerichtskosten. Daher bittet der Verein die Wormser Bürger um eine Spende zur Erhaltung des freien Blicks auf den Dom auf das Vereinskonto des Vereins

Freier Blick auf den Dom zu Worms - Bürgerverein Dom-Umfeld e.V.
Konto 215 521 39
BLZ 553 500 10
IBAN  DE45 55350010 0021552139
BIC    MALADE51WOR
Sparkasse Worms -Alzey-Ried

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind somit steuerlich absetzbar.
Spendenbescheinigungen werden nach Eingang größerer Spenden alsbald nach Spendeneingang, ansonsten zum Jahresende ausgestellt.

 


20.02.2014

Verschiebung des Baubeginns durch die Kirche -
Keine Entwarnung!

Leider ist trotz der Bereitschaft der Kirche, nicht vor dem Herbst mit dem Baubeginn zu beginnen, noch keine Entwarnung angesagt. Die Bedrohung, dass der Panoramablick auf der Südseite des Doms zerstört wird, bleibt solange erhalten, solange nicht der Bauantrag für den Bau vor dem Dom - entsprechend dem zweiten Entwurf von Prof. Springer - von der Stadtverwaltung gestoppt wird.

Deswegen können wir leider unseren Moratoriumsantrag beim Landesgericht in Mainz nicht zurückziehen, denn sobald der Bauantrag genehmigt ist, könnte die Domgemeinde im Oktober dieses Jahres ihr Gebäude zu errichten beginnen.

Neubenennung des Vereins in
Bürgerverein Dom-Umfeld e.V.

Gemeinnützigekeit anerkannt

Nicht nur wegen des geplanten neuen Gemeindehauses - nur 6 Meter von der Südseite des Doms geplant und 18 m hoch - bringen wir uns für die Krone der Stadt, unseren Dom, aktiv ein. Als Freunde des Doms sehen wir uns auch auf Grund des enormen Zuspruchs seitens der Wormser Bevölkerung (darunter auch Pfarrgemeindemitglieder sowie Besucher aus der Umgebung und viele Touristen) gleichsam verpflichtet, langfristig bei der Gestaltung des gesamten Domumfelds mitzuwirken.

Der gesamte Dombezirk - und nicht nur die Umgestaltung des südlichen Domvorplatzes - muss ab jetzt in einem transparenten Entwicklungsprozess für die Zukunft unserer Stadt bearbeitet werden. Sowohl von der Politik als auch von der Kirche kamen inzwischen Signale der Bereitschaft, uns hier einzubinden.

Die Konsequenz für uns als Verein war jetzt eine Neubenennung des Vereins Freier Blick auf den Dom zu Worms e. V. in Bürgerverein Dom-Umfeld e. V. Unter diesem Namen ist der Verein inzwischen vom Finanzamt Worms als gemeinnützig anerkannt worden, so dass ab jetzt Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen ausgestellt werden können.


05.02.2014

Die Lichterkette vor dem Südportal des Doms an jedem Sonntagabend geht weiter.

Hier am 2.2.2014:

Lichterkette vo dem Dom

Am 11.12.2013
Lichterkette 11.12.2013

Lichterkette 11.12.2013


25.01.2014

Start des Bürgerbegehrens!

Mit dem Bürgerbegehren soll ein Bürgerentscheid erreicht werden. Für das Bürgerbegehren sind 6000 Unterschriften von Wormser Wahlbürgern notwendig.

Im Bürgerentscheid geht es um drei Entscheidungen: 
1. Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 18.12.2013, in dem das Bauvorhaben an diesem Standort befürwortet wurde.
2. Die Stadt Worms soll das städtebauliche Ziel verfolgen, den Blick auf die südliche Fassade des Domes durch Bauten nicht einzuschränken.
3. Verweigerung der Baugenehmigung, wenn für das Haus am Dom an diesem Standort ein Bauantrag gestellt wird.

Stimmberechtigt sind alle Wormser Bürgerinnen und Bürger.

Der neu gegründete Verein ?Freier Blick auf den Dom zu Worms?, der aus der BI ?Kein Haus am Dom ?in der letzten Woche hervorgegangen ist, wird am heutigen Samstag Unterschriften sammeln und informieren. Dazu wird ab 9.30 bis 14 Uhr in der Fußgängerzone in der Kämmererstraße am Winzerbrunnen ein Stand aufgebaut sein.

Hier liegen die Listen für alle Wormser Bürgerinnen und Bürger zum Unterzeichnen aus, die den einzigartigen freien Blick auf das Südpanorama des Doms bewahren wollen. Alle die Bürger, die eine massive Beeinträchtigung durch das geplante große Gebäude ?Haus am Dom? nicht hinnehmen wollen.

Wer am Samstag noch nicht zum Unterzeichnen an den Stand kommen kann, kann das Unterschriftenblatt ausdrucken (beide Seiten auf ein Blatt Papier!), ausfüllen und an einer Sammelstelle abgeben oder an unsere Adresse senden. Eine Direktabstimmung im Internet ist nicht zulässig. Außerdem werden in der kommenden Woche mehrere Orte in der Stadt und auch in Vororten genannt, wo Unterschriftenlisten ausliegen.

Wichtig zu Wissen: Auch wenn Sie bereits auf einer unserer alten Listen unterschrieben haben, so ist es für das Bürgerbegehren zwingend notwendig, auf dem entsprechenden rechtsgültigen Formular erneut zu unterzeichnen!

 Die alte Unterschriftensammlung diente noch nicht dem Zweck des Bprgerbegehrens sondern war ein - bislang nicht erhörter - Appell an die Verantwortlichen.


09.01.2014

Gründung des Vereins "Freier Blick auf den Dom zu Worms e. V."

Um die Bürgerinitiative strukturierter und handlungsfähiger zu machen und um die Finanzierung des kostenaufwändigen Bürgerbegehrens zu sichern wurde nun eigens der Verein "Freier Blick auf den Dom zu Worms e.V." gegründet. Weitere Informationen dazu unter "Bügerverein".


11. Dezember 2013

Offener Brief an Dompropst Prieß

Was fürchten Sie, Herr Propst?? 


Sehr geehrter Herr Dompropst !

Am 4.12.2013 haben sich Haupt-Finanz-sowie Bauausschuss mit der Mehrheit von SPD und CDU fürden zweiten Entwurf von Professor Springer für das neue Gemeindehaus der Domgemeinde und gegen eine Veränderungssperreausgesprochen.

Das Statement der BI vor dem Bauausschuss am 4.12.war eindeutig, ebenso eindeutig war das Votumder über 16.000 Unterstützer aus Worms und Umgebung:

Bewahrung des freien Blicks auf der Südseite des Domes. Keine Bebauung vor dem Südportal


Unserer Forderung nach einer Abbildungdes neuen Entwurfs aus der Sicht eines Fußgängers, der von der Andreasstraße kommt, haben Sie bis heute leider nichtentsprochen. Auch das Aufstellen einer Holzattrappe , um die Maße des Hauses ermessen zu können wurde verwehrt. Stattdessen wirdversucht, die Bevölkerung mit verniedlichenden Perspektiven des neuen Hauses zufriedenzustellen. Damit verschleiern Sie die wahrenDimensionen des Gemeindehauses: Der First des Daches ist mit 18 Metern genau drei Meter ( auch ohne Wohnungen im vierten Stock )höher als das Flachdach des ?Siegerentwurfs. Das Bauvolumen ist nahezu identisch, das neue Haus ebenso lang und tief wie dererste Entwurf. Dieser wurde zu Recht vernichtend kritisiert. Trotzdem wird jetzt die realistische Sicht direkt von Süden aufden zweiten Entwurf der Bevölkerung weiterhin vorenthalten.

Wir appellieren an Ihre Glaubwürdigkeit und an Ihr Versprechen, Transparenz herzustellen. DieBürger haben ein Anrecht darauf, umfassend informiert zu werden. Zeigen Sie den Neuentwurf aus der gleichen Perspektive analog zum?Siegerentwurf? im Januar 2013.

Der Kardinal, die Denkmalbehörden, die Wormser Stadtverwaltung und offensichtlich die Mehrheit desStadtrates stehen doch geschlossen hinter Ihnen. Was haben Sie zu also befürchten?

Zeigen Sie die Abbildung, die alle sehen wollen !

 


29. November 2013

BI erstellt Simulation aus Fußgängerperspektive auf Basis der Maße des neuen Planes

Leider wollen die Verantwortlichen der Planung für das "Haus am Dom" keine Illustration aus der Fußgängerperspektive zeigen. Bilder aus der Vogelperspektive sowie ein kleines Modell können die Einschränkung des Blickes auf den Dom aber nicht erfahrbar machen.

Um dennoch einen realistischen Eindruck aus der Fußgängerperspektive zu bieten, hat die BI nun aufgrund der veröffentlichten Maße eine Simluation erstellen lassen, welche die Proportionen so vermittelt, wie sie sich einem Betrachter des Wormser Doms bieten würde.

Die Abbildung zeigt dabei keine Details wie Fenster o.ä. sondern will lediglich die Proportionen vermitteln.


Umrisse neue Planung "Haus am Dom"


25. November 2013

Notar bestätigt 16.635 Stimmen für die Bürgerinitiative "Kein Haus am Dom"

Presseerklärung vom 25.11.2013


Notar Dr. Martin Scheugenpflug hat nach Durchsicht der Unterschriftenblätter 14.452 Unterschriften testiert, hinzu kommen noch 2183 namentlich genannte Unterstützer über das Internetportal AVAAZ.

Die BI hat also derzeit 16 635 Unterstützer, die das Anliegen der BI unterstützen.
Mit dieser Bürgerbefragung wird fortlaufend seit Februar 2013 das Meinungsbild der Wormser Bevölkerung und des Umlandes, aber auch das von Touristen, zur Bebauungsabsicht direkt vor der Domsüdseite eingeholt.

Die Überprüfung war notwendig geworden, nachdem die Domgemeinde am 7.11.2013 bei der Präsentation des neuen Entwurfs für ein Haus am Dom behauptet hatte, dass die von der BI genannten Unterstützerzahlen weit überzogen wären und Listen mehrfach gezählt worden seien. Diese Unterstellung vor dem prominent besetzten Gremium (Kardinal Lehman, OB Kissel, Landeskurator Dr. Glatz, Baudirektor Krämer) empfand die BI als besonders kränkend, weil der Kirchenvorstand die Diskrepanz seit Monaten kannte, ohne die BI jemals darauf anzusprechen oder sie zu reklamieren.

Im gemeinsamen Gespräch in den Amtsräumen von Notar Dr. Scheugenpflug betonte der Kirchenvorstand, dass er der BI keine unehrenhaften Motive unterstellen wollte. Mit den von Dr. Scheugenpflug ausgewerteten Originallisten konnte nun ein stimmiges und nachvollziehbares Stimmenergebnis erzielt werden. Dieses Ergebnis hat der Kirchenvorstand, voran Dompropst Engelbert Pries, auch so akzeptiert.

Die Sprecherin der BI, Dr. Christine Grünewald, und alle Mitglieder der BI sind stolz darauf, dass sie durch das Testat von Notar Dr. Scheugenpflug allen Unterstützern bestätigen kann, dass sie ihre Stimme einer seriösen, glaubwürdigen Bürgerinitiative gegeben haben.

Die BI appelliert an die relevanten Stellen (Kirchenvorstand, Kurie, Stadtverwaltung, Stadtrat, Denkmalschutz) den erklärten Willen von mehr als 16 500 Bürgern, die den "Freien Blick auf den Dom" bewahren wollen, ernst zu nehmen.


21.November 2013

Die BI nimmt das Votum der Wormser ernst und setzt sich weiter dafür ein, den Blick auf den Dom zu erhalten.

Wir sind wieder mit einem Stand in der Fußgängerzone präsent.
Das kommende mal wieder am Samstag 23.11. 11-13 Uhr am ehemaligen "Würfel" in der "KW".

Am Infostand werden wir die weiter ausgearbeiteten Pläne zu dem von der BI vorgeschlagenen  Alternativstandort "Kreuzgang Süd" (südlich "hinter" dem Kreuzgang, nicht auf dem Kreuzgang !) sowie unser neues Positionspapier vorstellen. Außerdem gibt es wieder Buttons, Aufkleber usw... Wir sammeln auch weiterhin Unterschriften.
Wir freuen uns, wenn Sie am Samstag nochmal am "Würfel" vorbeikommen bzw. uns Freunde, Bekannte, Interessierte vorbeischicken!
Der Protest muss lauter werden, wenn wir eine Chance haben wollen, das Haus am Dom zu verhindern und den freien Blick zu erhalten.

Hier ein Filmbericht des Wormser Wochenblattes über den Stand der BI vom vergangenen Samstag.


21. November 2013

BI fordert Illustration des neuen Entwurfes aus realistischer Perspektive

Die BI fordert die Leitung der Domgemeinde auf, eine fotorealistische Illustration des neuen Entwurfes aus der realistischen Fußgängerperspektive von der Andreasstraße aus (und nicht nur als Luftbild) - also analog zur Fotomontage des "Siegerentwurfs" - zu veröffentlichen. 
Dies dient unserer Meinung nach der weiteren Aufklärung der interessierten Bevölkerung und entspräche auch Transparenz, die von seiten der Leitung der Domgemeinde immer wieder hervorgehoben wird.


13. November 2013

Weit über 15.000 Stimmen!
Die BI verwahrt sich gegen den Manipulationsvorwurf

Die BI "Kein Haus am Dom" wurde anlässlich der Präsentation der neuen Pläne für das geplante Gemeindehaus mit der Behauptung von Dr. Gregor Hess vom Dom-Verwaltungsrat konfrontiert, es seien in den Ordnern, die der Domgemeinde im Juni 2013 abgegeben wurden, nicht wie von der BI angegeben 14.000, sondern nur 9879 Listen-Unterschriften enthalten gewesen. Viele Seiten seien doppelt kopiert gewesen. Diese Auffälligkeit sei (laut Telefonat mit Dr. G. Hess am vergangenen Sonntag ) der Domgemeinde seit Monaten bekannt. Der Vorwurf der Manipulation wurde erst jetzt im Rahmen des Informationsabends am 7.11.2013 - für die BI völlig überraschend - erhoben.

Die angeblich manipulierten Listen konnte die BI noch nicht einsehen. "Wir verwahren uns aber massiv gegen den Vorwurf des Betruges", sagt Dr. Grünewald.

Die derzeit vorliegenden Originallisten wurden daher jetzt nochmals durchgezählt.
Aktueller Stand am 12. November 2013: 14.445 Stimmen auf den Unterstützerlisten plus 2.183 Unterzeichner im Internet (unter www.avaaz.org/Keine weitere Bebauung am Wormser Dom). Insgesamt also über 16.500 registrierte Stimmen! (Mehrfacheintragungen sind nicht ausgeschlossen.)

Die BI hat die Unterlagen im Original einem Notar vorgelegt. Dieser sichtet derzeit die Unterschriftenlisten.

Uns ist es überaus wichtig, das uns bisher entgegengebrachte Vertrauen der Bürger, die unsere Initiative unterstützen, auch weiterhin zu besitzen.
   
 Die BI weist zudem die Darstellung in der Wochenendausgabe der Wormser Zeitung, zurück, sie habe über Facebook noch vor der Präsentation des neuen Entwurfs im Liobahaus zum Protest aufgerufen. Die Facebookseite "KeineBebauung AmWormserDom" ist nicht identisch mit der Internetseite der BI "Kein-Haus-am-Dom" und die Facebookseite wird auch nicht von der BI betrieben (siehe dazu auch offener Brief in Facebook an Herrn Götzen, Leiter der Lokalredaktion der "Wormser-Zeitung") . 

BI fordert Bau-Attrappe in Originalgröße

Die Bürgerinitiative fordert weiterhin die Erhaltung des freien Blickes auf den Dom.

"Leider hat man bei der Präsentation keine Ansicht aus der Fußgängerperspektive von der Andreasstraße her zum Dom zu sehen bekommen", stellt Grünewald fest.

Dank des Protestes der Bürgerschaft seit Februar habe sich die Domgemeinde gezwungen gesehen, einen zweiten Entwurf in Auftrag zu geben, der ein kleineres Bauwerk zeigt. Auffallend gestiegen sind dabei die Baukosten: statt 3,5 Millionen, wie bei dem ersten Entwurf veranschlagt, werde nun mit mindestens 4,5 Millionen gerechnet.

Der neue Entwurf, der nach den Worten des Oberbürgermeisters nun als Diskussionsgrundlage dienen soll, muss der interessierten Öffentlichkeit in geeigneter Form vorgestellt werden. Ein Einbezug der Bürger gelingt aber nur, wenn Aufklärung und Diskussion auch tatsächlich gewollt ist.

Daher fordert die Bürgerinitiative eine perspektivische Darstellung des kompletten, geplanten Gebäudes in Form einer Bau-Attrappe in Originalgröße vor dem Südportal. Dann könne der Bürger entscheiden: "Haus am Dom" oder "Freie Sicht auf den Dom".

Über weitere Schritte wird die BI zu gegebenem Zeitpunkt berichten.


29. August 2013

Denkmalzone für den Wormser Dom: ES TUT SICH WAS.

Ein besonders schöner und eindrucksvoller Blick zum Wormser Dom besteht bisher noch an der Südseite des Doms - solange dort kein Haus am Dom gebaut wird!

 

Der Dom zu Worms zählt als Denkmal zu den bedeutendsten in Rheinland-Pfalz. Er muss daher stärker als bisher - unter anderem durch eine Denkmalzone - vor weiterem Verbauen geschützt werden.

Wir fordern deshalb eine Denkmalzone um den Dom mit dem Dom als Mittelpunkt. Damit sollen die jetzt noch bestehenden Blickachsen zu diesem wunderbaren Bauwerk des Mittelalters geschützt und erhalten werden.

Diese Forderung war auch Inhalt der BI-Petition, die zusammen mit den 14.000 gesammelten Unterschriften Ende Juni der Domgemeinde (Dompropst Prieß) (Artikel in der WZ vom 22.6.2013) und Anfang Juli der Stadt Worms (OB Kissel und Stadtratsfraktionen) (Artikel in der WZ vom 12.07.2013) übergeben wurden.

Mit der Einrichtung einer Denkmalzone um den Wormser Dom, insbesondere der jetzt noch weitgehend freien Südseite des Doms, wird folgendes erreicht:

  • Klarstellung eines öffentlichen allgemeinen Interesses am Schutz des Wormser Doms, zu dem zwingend auch der freie Blick zum Dom gehört (Erhalt von Blickachsen) und
  • förmliche rechtliche Festlegung dieses Schutzes in einer Rechtsverordnung, womit es erheblich erschwert wird, dort ein neues Gebäude zu errichten.

 

Und es tut sich was:
OB Kissel hat unsere Forderung aufgenommen und laut Meldung der Wormser Zeitung vom 15. Juli 2013 (Artikel in der WZ vom 15.07.2013) die Denkmalpflege gebeten, "das Verfahren in Gang zu setzen, den Dombezirk offiziell als Denkmalzone auszuweisen".

Was aus Sicht der Bürgerinitiative auf jeden Fall als Abgrenzung erforderlich ist (Mindestabgrenzung für eine Denkmalzone an der Domsüdseite), haben wir in der Petition als Planentwurf beigegeben. Darin ist ausdrücklich auch der Bereich des derzeitigen Domkiosks mit einbezogen: Dort darf kein Gebäude aufgesetzt werden, weil dadurch eine bedeutende Blickachse zum Dom verloren ginge.

Wir werden auf jeden Fall wachsam bleiben, und uns mit allen Kräften - falls erforderlich auch mit Aktionen vor Ort - dafür einsetzen, dass der jetzt noch mögliche freie Blick zum Wormser Dom vollständig gewahrt bleibt.
  Geforderte Denkmalschutzzone um den Wormser Dom
Zum Vergrößern bitte Anklicken      Copyright: Blum blum@me.com

 


22. Juni 2013

Die Bürgerinitiative überreicht 14.000 Unterschriften!

Dem Verwaltungsrat der Domgemeinde wurden (in Vertretung des verhinderten Dompropsts) 14.000 Unterschriften in 2 Aktenordnern überreicht. Die Führung der Domgemeinde ist wichtigster Adressat, denn sie tritt als Bauherrin und treibende Kraft des Bauvorhabens auf.
Als nächstes wird die Stadtverwaltung die Unterschriften sowie eine Petition gegen das Bauvorhaben erhalten.

Wie in einem Artikel in der Wormser Zeitung vom 22.6.2013 beschrieben, nennt die Führung der Domgemeinde in ihrem aktuellen Gemeindebrief vier Argumente gegen den Abriss und Neubau des Liobahauses: Kosten für Abriss und Neubau des Kindergartens, Kosten für Kindergartencontainer in der Übergangszeit, kein Spielraum für die Kinder während der Bauzeit sowie keine Jugend- und Gemeinderäume während der Bauzeit.

Damit räumt die Führung der Domgemeinde aber indirekt ein, dass der Standort des Liobahauses möglich ist! Diese Alternative wird dann aber mit Scheinargumenten (s.o.) vom Tisch gewischt. Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass, um angeblich Geld und organisatorischen Aufwand für eine begrenzte Übergangszeit zu sparen, das Panorama des Doms auf Dauer geopfert werden soll.

Pressemitteilung zur Übergabe der Unterschriften siehe hier


20. Mai 2013

Bereits mehr als 13000 Unterstützer!

Unterschriftenlisten liegen weiterhin in vielen Geschäften in Worms aus.

Sie können auch sehr gerne Unterschriftenlisten ausdrucken, wenn Sie selber welche auslegen wollen (siehe unter "Downloads").


03. Juni 2013

Artikel in der "Süddeutschen Zeitung"

Mit dem Segen der Kirche
Worms streitet über Neubaupläne am Dom

Heute, am 03.06.2013 bezeichnet die Süddeutsche Zeitung den geplanten Bau als "unmotiviert" zwischen den Dom und die "tristen Wohnblöcken aus Kirchenbesitz" gezwängt. Dieser Neubau mache dem Dom seinen angestammten Platz streitig und wolle ihm seine "einzigartige Monumentalität rauben".

Der Kritik vieler Wormser könne man nur recht geben, denn dies bedeute einen unwiederbringlichen Verlust des Ortes. "Der kontemplativ gestimmte Raum des Domvorplatzes wäre dahin, der freie Blick auf den Dom verstellt".

Angestrebter Weltkulturerbetitel gefährdet

Der Artikel kritisiert die Argumentation der Verantwortlichen, an dieser Stelle habe immer ein Gebäude gestanden. Dies stimme nicht ganz so, denn einst stand hier ein Kapitelhaus, welches die Kirche Mitte des 19.Jh ohne Not abreißen ließ. Eine Neubebauung wurde 1907 aus kulturhistorischer und denkmalpflegerischer Sicht strikt abgelehnt.

Seit den Siebzigern "verunstalten" die "kircheneigene, stark sanierungsbedürftige Wohnbausubstanz" sowie ein "Baurudiment mit integriertem Kiosk" bis heute den Domvorplatz.

Warum "ein weiteres Flickwerk für 3,5 Millionen Euro schaffen?"
Warum werden Sanierung und Umbau des bestehenden Gemeindezentrums in unmittelbarer Nachbarschaft des Domes  - das Liobahaus - nicht ernsthaft erwogen?
Und warum fehlt der Mut zur großen Lösung? Der "Abriss der banalen Wohnbauten auf dem Domplatz" und ein Neubau des Gemeindezentrums mit Wohnungen an dieser Stelle wäre ein "städtebaulicher Gewinn".
Dies klinge zwar vernünftig, stoße aber bei Stadt und Kirche aufgrund "denkmalpflegerischer Ignoranz und gestalterischem Unvermögen" auf taube Ohren.

Abschließend konstatiert der Artikel, dass der Dom, welcher für die ehemals leuchtende Handelsperle Worms - Nibelungenstadt und Symbol humanistischen Geistes - steht, kein neues "Haus am Dom" brauche, sondern sich selbst genug sei in Würde und Schönheit.

Zum Artikel in der "Süddeutschen Zeitung": Mit dem Segen der Kirche



19. April 2013

Artikel in der "Welt"

Aufstand gegen die Verschandelung von Denkmälern

Worms schlägt Wellen:
Heute, am 19.April erschien ein Artikel in der "Welt", der sich der Vorgänge hier in Worms und der "Grenzenlosen Selbstherrlichkeit der Politiker" in solchen Fällen annimmt.

Der Artikel zieht Parallelen zu Vorgängen um das Stadtschloss in Potsdam sowie das Dresdener Elbtal. Ein Zitat von Oda Scheibelhuber, Leiterin der Abteilung Raumordnung, Stadtentwicklung, Wohnen und öffentliches Baurecht im Bundesbauministerium bringt es auf den Punkt: "Im Städtebau müsse der "stadträumliche Bezug" auf die großen Baudenkmale viel stärker als bisher Beachtung finden, man müsse "Pufferzonen" einhalten und "Sichtachsen" respektieren."

Schlussendlich konstatiert der Artikel, dass den Amtsträgern der Respekt vor dem Souverän - dem Bürger - und dem Respekt vor dem Monument, mit dem er sich identifiziert, abhanden gekommen ist.

Zum Artikel in der "Welt": Aufstand gegen die Verschandelung von Denkmälern

News 1

Haus am Dom: Mahnwachen gehen weiter!

Für den
4. März 2018, 18:00 Uhr
lädt der Bürgerverein Dom-Umfeld wieder zur Mahnwache vor dem Dom ein

Die Treffen finden regelmäßig jeden 1. Sonntag im Monat um 18 Uhr statt: Um zu mahnen, dass das Haus am Dom gegen den Willen der Bürgerschaft gebaut und so der FREIE BLICK ZUM DOM ZERSTÖRT wurde.
Bei den Treffen tauschen wir uns auch über das aktuelle Stadtgeschehen aus und singen zum Schluss gemeinsam das von Pfarrer Hufnagel getextete Domblicklied.

News 2

Erdwärmebohrungen beim Haus am Dom

Das Haus am Dom soll mit Erdwärme beheizt werden.  Auf Nachfrage des Bürgervereins Dom-Umfeld ergab sich, dass hierfür 19 Erdwärmebohrungen mit jeweils 20 m Tiefe vorgesehen sind. Zur Lage der Bohrungen,  zur Art des Bohrverfahrens, zum Wirkungsgrad der Anlage etc.  verweigerte Propst Schäfer Angaben. 

Mehr dazu unter Aktuelles

 

News 3

Der Bürgerverein Dom-Umfeld arbeitet derzeit an einer "Chronik des Widerstandes" gegen das Haus am Dom. Die Chronik soll als Buch mit max. 200 Seiten erscheinen. Mehr dazu unter "Aktuelles".

 

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